Ungültige Wahlen seit 1956

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach geurteilt, dass alle Wahlen seit 1956 verfassungswidrig sind. Somit hatte keine Regierung seither das Recht Gesetze und Verordnungen zu erlassen.

Zum Urteil

Mit dem 2. Bereinigungsgesetz am 23.11.2007 wurden der Bundesregierung alle Grundlagen zur Gesetzgebung und zum Erlass von Rechtsverordnungen entzogen:

Zum Gesetz siehe Artikel 3

Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

Das Gesetz über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

Betrachtet man die aktuellen (Corona) Verordnungen aus diesen Gesichtspunkt sieht man die Kriminelle Ausrichtung vieler Politiker.

Wie ist dies in Engelskirchen? Wie verhalten sich unsere lokalen Politiker und die Verwaltung?