Immer häufiger trifft man auf agressive POLIZISTEN die ihre eigenen Vorschriften nicht kennen und dabei Recht und Gesetzt, also ihr Recht und Gesetz mit Füssen treten. Hier zeige ich Dir wie Du Dich vorbereiten kannst. Mehr findest Du in meinem Telegramkanal: https://t.me/StopBRDChatoder hier: https://t.me/stopbrdhttps://youtu.be/vH4Q5kx6MKo
§ 294 ZPO
Glaubhaftmachung
(1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.
(2) Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft.
§ 55 PolG NRW – Unmittelbarer Zwang
(1) Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. Für die Art und Weise der Anwendung unmittelbaren Zwanges gelten die §§ 57 ff.
(2) Unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ist ausgeschlossen.
(3) Auf Verlangen der betroffenen Person hat sich der Polizeivollzugsbeamte auszuweisen, sofern der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird.
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.