Woran wir Verwaltungshandeln messen
Wir tragen zusammen, was in Engelskirchen passiert — aus Rat, Verwaltung und Ort. Wo es den Menschen trifft, ordnen wir den rechtlichen Hintergrund ein. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, sie ist an Gesetz und Recht gebunden und zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Daran lassen wir uns messen — und die Verwaltung auch.
Unsere Prüfung stützt sich auf Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, auf Art. 1 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 GG sowie auf die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG. Jeder Bericht nennt Dokument, Datum und Aktenzeichen. Bewertet wird in drei Stufen: gedeckt, fraglich, offen.
Was hier entsteht
Eine Gemeindezeitung, die prüft statt nachzuerzählen: Ratsarbeit, Verwaltungspraxis, Beschlüsse, Auskünfte. Dazu Termine und Rückmeldungen aus dem Ort. Bericht und Kommentar bleiben getrennt, der Kommentar ist gezeichnet.
Veröffentlicht wird nur, was die Redaktion freigegeben hat.
Eine Verwaltung, die im Namen aller handelt, muss zeigen können, in wessen Namen sie handelt. Nachfragen ist keine Störung, sondern der Normalfall einer Demokratie.