Neben dem Schaden, den Winkraftanlagen verursachen, hat eine genehmigende Behörde auch den Wirkungsgrad der Anklage zu bewerten. Hierzu mal die Aussagen eines „Fachmann“:
An den Bürgermeister, den Nachfolger im Amt sowie an den Gemeindevorstand,
mit bekant werden der Informationen aus dem Video ist der Inhalt bei dem Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Vielen Dank