1948 gab es über das „Umstellungsgesetz“ eine Währungsreform. Aus Reichsmark wurde D-Mark. Der Staat nutzte gleich die Gelegenheit, um sich über die Währungsreform einem Großteil der Verbindlichkeiten zu entledigen, indem es für 100 Reichsmark nur 6,50 D-Mark gab.

Das galt für alles was sich auf Bankkonten befand, Staatsanleihen, Schuldverschreibungen, Bausparguthaben und ebenso die Guthaben aus Lebens- und Rentenversicherungen.

Die Prämien wurden hingegen mit 1:1 umgestellt. Gleiches galt für Verbindlichkeiten. So wurde im Zuge der Währungsreform 1948 massiv Geldvermögen entwertet. Aus diesem Grund betraf der Lastenausgleich im August 1952 vor allem Menschen mit Sachvermögen wie insbesondere Immobilien.

Damals wurde auf alle Vermögenswerte ein Lastenausgleich von 50% an den Staat abgeführt. Es gab einen Freibetrag von 5.000 D-Mark, und alles darüber wurde vollständig mit 50% belastet.

Die Bürger durften diese enorme finanzielle Last dann über 30 Jahre in 1/4jährlichen Raten an den Staat abzahlen. 1982 endete das Lastenausgleichsgesetz, doch bis heute existiert es weiter.

Dazu schauen wir uns einmal die gesetzliche Grundlage an.

Im Grundgesetz (GG) ist in Art. 14 das Eigentum geregelt.

In Absatz 2 steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Weiter geht es in Absatz 3: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“

» Grundsätzlich ist eine Enteignung in Deutschland also möglich.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist der Art. 106 GG, Abs. 1 S. 5: „Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,“.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat bereits im April 2020 eine kurze Ausarbeitung veröffentlicht mit dem Titel: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“.

Es wurde also geprüft, ob eine Vermögensabgabe verfassungsmäßig, sprich im Rahmen der aktuell geltenden Gesetze zulässig ist bzw. umgesetzt werden kann.

Am 23.06.2021 kam die CDU/CSU-Fraktion zu einem Fachgespräch zusammen. Das Thema des Fachgesprächs war: „Fachgespräch digital | Bilanz der Aussiedler- und Vertriebenenpolitik“.

Die Beschreibung des Fachvortrags dazu: „Deutschland diskutiert Strategien zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie – der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg – und dabei steht auch die Forderung nach einem neuen Lastenausgleich im Raum.“

Findet hier möglicherweise über den Titel des Fachgesprächs eine Irreführung der Öffentlichkeit statt?

Anwesend waren jedenfalls niemand geringeres als u.a. Frau BK Angela Merkel und Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Offizielle Ergebnisse gibt es selbstverständlich (noch) nicht. Das wichtigste Gesetz, was Du meines Erachtens im Kontext LAG kennen solltest ist der Art. 21 SozERG.

Dieses Gesetz hast Du bestimmt schon ganz oft gehört, nicht wahr?!? Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Bereits am 12.12.2019 wurde es mit Wirkung zum 01.01.2024 geändert.

Warum ändert man ein Gesetz, welches erst in 4 Jahren in Kraft treten soll? Was genau wurde denn u.a. geändert? Das Wort „Kriegsopferfürsorge“ wurde durch die Wörter „Sozialen Entschädigung“ ersetzt.

Kann man die Kosten der Pandemie oder auch die Kosten der Klimapolitik unter dem Stichwort „Kriegsopferfürsorge“ als Lastenausgleich im ‚Lastenausgleichgesetz‘ geltend machen? Natürlich nicht!

Wäre es unter „sozialer Entschädigung“ möglich diese Kosten im Rahmen eines Lastenausgleichs geltend zu machen? Wem nicht spätestens jetzt sämtliche Alarmglocken schrillen, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!

Wird bspw. nach der Bundestagswahl, im Jahr 2022 eine Vermögensabgabe mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen, so gilt das Datum der Bekanntmachung für die Erfassung der Vermögenswerte und nicht das Datum ab dem die Abgabe fällig wird. Eines sollte jedem Immobilienbesitzer klar sein. In dem Moment, wo eine Vermögensabgabe kommt, wo auch Immobilien betroffen sind, werden die Preise in den Keller purzeln.

Denn wer möchte schon eine Immobilie kaufen, die über eine Zwangsbeglückung durch den Staat zusätzlich belastet sein

wird?

Quelle: https://agentin.de/tipp/kommt-ein-neuer-lastenausgleich/