Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderat,

sehr geehrter Gero Karthaus, Bürgermeister der Gemeinde Engelskirchen,

in diesem Schreiben wendet sich der Autor an den Bürgermeister der Gemeinde Engelskirchen, Gero Karthaus und an den Rat der Gemeinde mit dem Hinweis, dass die Allgemeinheit sowie Allgemeingut von den geplanten Windkraftanlagen in der Gemeinde Engelskirchen betroffen sind.

Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren sollen die Empfänger an ihre verfassungsmäßigen Pflichten und der staatlichen Widmung, dem Allgemeinwohl dienen zu müssen erinnert werden. Sollten die Empfänger fehlerhafte Annahmen in diesem Schreiben erkennen, so sind diese schriftlich zu widersprechen oder zu korrigieren, da ansonsten den Annahmen durch die Empfänger zugestimmt wird.

Die im folgenden durch den Autor gemachten Annahmen beruhen auf gesetzrechtlichen Normen und der Normenhierarchie, welche die verfassungsmäßige Ordnung abbildet. Alle Maßnahmen des Staat, Maßnahmen der Gemeinde, Maßnahmen der staatlichen Erfüllungsgehilfen, müssen der verfassungsmäßigen Ordnung entsprechend geführt sein.

Annahmen zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die verfassungsgebende Gewalt hat dem Staat die wesentliche Pflicht, die Pflicht die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, übertragen. Nur und ausschließlich dafür darf die Staatsgewalt eingesetzt werden. Der Staat, die Bundesrepublik Deutschland, hat diese Pflicht freiwillig angenommen.

Mit dem Bekenntnis zu den unverletzlichen, unveräußerlichen, damit unverhandelbaren, Menschenrechten hat der Verfassungsgeber dem Staat die Vorgabe gemacht, sich ebenfalls zu den naturgegebenen Menschenrechten zu bekennen.

Die dem Artikel 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland folgenden Grundrechten binden ausschließlich die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an geltendes Recht. Damit hat der Verfassungsgeber nur und ausschließlich den Staat selber an das Recht gebunden, dass diesem ersten Artikel des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland folgt und an die gesetzrechtlichen Normen die der Gesetzgeber herausgibt.

Bestätigt wird dies durch die Feststellung des Verfassungsgeber in Artikel 20 (3), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Hier ist erneut festgehalten

– Zitat –

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

– Zitat – Ende –

Die aufgezeigten Artikel 1 und 20 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unterliegen der „Ewigkeitsgarantie“ und können durch den Gesetzgeber nicht verändert werden, bleiben somit im Besitz des Verfassungsgeber. Eine Gemeinde und damit die Erfüllungsgehilfen der Gemeinde sind als Angehörige der vollziehenden Gewalt an die dem ersten Artikel des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland folgenden Grundrechte als geltendes Recht gebunden und dem Recht des Gesetzgeber verpflichtet.

Hinweis

Über die Landesverfassung NRW hier Artikel 78 (Fn 24):

– Zitat –

(1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe.

– Zitat – Ende –

wurde den Gemeinden, somit auch der Gemeinde Engelskirchen, geführt unter der Leitung des Bürgermeister Gero Karthaus, besondere Rechte damit aber auch besondere Pflichten und auch besondere Verantwortung übertragen.

Annahmen zu den gesetzrechtlichen Normen herausgegeben durch den Gesetzgeber.

Mit der diesem Schreiben als Anlage (Bildschirmausdruck) beigefügten Normenhierarchie, herausgegeben vom „Hüter der Verfassung“ Bundesministerium des Innern und für Heimat, ist die verfassungsmäßige Ordnung eindeutig rechtsverbindlich beschrieben:
– Zitat –
Reihenfolge

1.1. Normtypen und Normenhierarchie

Deutschland ist ein föderaler Staat. Bund und Länder weisen jeweils eine eigenständige Normgebung auf. Dementsprechend wird zwischen Bundes- und Landesrecht unterschieden.

Innerhalb dieser Rechtssphären sind jeweils verschiedene Normtypen zu unterscheiden:

  • Verfassung (Grundgesetz  Landesverfassungen),
  • förmliche (einfache) Gesetze,
  • Rechtsverordnungen,
  • (autonome) Satzungen und
  • Verwaltungsvorschriften.

Die einzelnen Normtypen stehen in einem hierarchischen Verhältnis, , dass die jeweils höherrangige Norm die im Rang niedrigere im Konfliktfall verdrängt  nichtig werden lässt.

– Zitat – Ende –

Es ist durch den Gesetzgeber festgehalten, dass jedes staatliche Verfahren immer, ohne Ausnahme, daraufhin geprüft werden muss, ob die angewendeten gesetzrechtlichen Normen im Konflikt mit einer höheren Norm, so auch der höchsten aller Normen, dem ersten Artikel im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, stehen.

Wird durch eine staatliche Maßnahme die Würde des Menschen missachtet oder verletzt ist das mit dem Willen des Verfassungsgeber unvereinbar.

Mit der Anerkennung, Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen A/RES/217 A (III) hat die Bundesrepublik Deutschland das Bekenntnis zu den unverletzlichen, unveräußerlichen, somit unverhandelbaren, Menschenrechten übernommen und festgehalten:

– Zitat –

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

– Zitat – Ende

Es ist festzuhalten, dass der Staat hiermit ausschließlich alle staatlichen Erfüllungsgehilfen, sowie Staatsangehörige, an die dem ersten Artikel des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland folgende Grundrechte als geltendes Recht gebunden hat.

Da die Staatsangehörigkeit einer Person nur vermutet ist und diese nur und ausschließlich durch die Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt werden kann,

– Zitat – Bundesregierung Drucksache 19/3734

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Be­stehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es

rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird.

Der deutsche Rei­sepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehö­rigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staats­angehörigkeit besitzt.“

– Zitat – Ende –

haben die das Verfahren führenden staatlichen Erfüllungsgehilfen der Normenhierarchie folgend zu überprüfen, ob alle im Gemeindebereich registrierten Personen festgestellte Staatsangehörige sind, welche der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung angehören und damit an die Grundrechte ab Artikel 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als geltendes Recht, gebunden sind.

Für den Fall, dass es Personen im Gemeindegebiet gibt die nicht nachgewiesen dem Staat, der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung angehören, also rechtsverbindlich durch die Staatsangehörigkeitsbehörde nicht festgestellte Staatsangehörige sind, sind die Menschen denen diese Personen gewidmet sind, aufgrund der Gleichheit an Freiheit, Würde und Rechten, darüber zu befragen, ob diese ausnahmslos einem solchen geplanten Windkraftpark zustimmen. Ist nur ein Mensch nicht einverstanden kann eine solche Anlage nicht genehmigt werden.

Der Gesetzgeber hat sich selber und somit alle staatlichen Erfüllungsgehilfen dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet. Diese Pflicht ist im Bundesbeamtengesetz unter den Grundpflichten für Beamte dokumentiert und besagt:

– Zitat –

… ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

– Zitat – Ende –

Den Grundpflichten wurden durch die handelnden Beamten, über den geleisteten Amtseid, sowie durch die Angestellten im öffentlichen Dienst, über den vertraglich angenommenen Tarifvertrag, zugestimmt.

Es ist davon auszugehen, dass der Bürgermeister, Gero Karthaus sowie dessen Nachfolger im Amt, bei seiner Amtseinführung einen Eid wie folgt geleistet hat bzw. leistet:

– Zitat –

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.”

– Zitat – Ende –

Allgemeinheit

Mit der Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen A/RES/217 A (III) hat der Gesetzgeber festgehalten, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Diese von der Natur gegebene Gleichheit ist die staatliche bestätigte Grundlage dafür, dass es keinen Unterschied zwischen der Allgemeinheit zu deren Wohl der Staatsdiener sein Amt führen muss und dem Individuum gibt. Das Individuum, der Mensch, ist naturgegeben (ab Geburt), untrennbarer, grundgesetzlich geschützter Teil der Allgemeinheit, damit für den Staat die Allgemeinheit.

Es ist die höchste Pflicht des staatlichen Erfüllungsgehilfen die Würde des Menschen, Individuum, zu achten und zu schützen und sein Amt zum Wohl des Individuum, Menschen, zu führen, da es aufgrund der Gleichheit aller Menschen an Freiheit, Würde und Rechten, keinen Unterschied zwischen dem Menschen als Individuum und den Menschen als Gesamtheit aller Menschen, der Allgemeinheit gibt.

Fortsetzung der Annahmen zu den gesetzrechtlichen Normen, herausgegeben durch den Gesetzgeber.

Mit der Pflicht das Amt zum Wohl der Allgemeinheit somit zum Wohl des Individuum zu führen, muss der staatliche Erfüllungsgehilfe in jedem Verfahren prüfen, ob dieses Verfahren sicherstellt, garantieren kann, dass niemand, nicht ein einziger Mensch, durch das Verfahren oder die Folgen des Verfahren, zu Schaden kommt.
Denn was dem Individuum, dem Menschen, schadet, schadet aufgrund der Gleichheit aller Menschen automatisch der Allgemeinheit und kann nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen…

Da jeder Diener des Staat, gebunden durch den Verfassungsgeber an das geltende Recht, den Grundpflichten entsprechend durch sein gesamtes Verhalten sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetz bekennen und für deren Erhaltung eintreten muss, ist nicht davon auszugehen, dass

  1. die Verfahrenführer und Verantwortlichen ausgestattet mit staatlicher Gewalt, dass ihnen anvertraute Amt dazu missbrauchen einem Menschen, somit der Allgemeinheit, Schaden zu zufügen; und

  2. entgegen ihres geleisteten Eid, sie einen Meineid begehen indem sie Entscheidungen treffen, die nicht auf den durch Eid bestätigten Pflichten beruhen; und

  3. sie die ihnen anvertraute staatliche Gewalt missbrauchen und unter Missachtung der verfassungsmäßigen Ordnung Hochverrat gegen den Bund begehen.

Der Autor, somit die Allgemeinheit, geht davon aus, dass der Bürgermeister, Gero Karthaus sowie der Rat der Gemeinde, ihre Pflichten erfüllen und im Zulassungsverfahren der geplanten Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Engelskirchen ihre Pflichten erfüllen.

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass:

  • durch die Empfänger sichergestellt ist, dass alle Personen im Gemeindegebiet Staatsangehörige im Sinne des StAG § 30, festgestellt durch die Staatsangehörigkeitsbehörde, sind und damit ausnahmslos rechtsverbindlich geltendes Recht angewendet werden darf; und

  • für den Fall das es Menschen im Gemeindegebiet gibt, bei denen keine Staatsangehörigkeit, verbindlich durch die Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, werden diese Individuen als untrennbare Angehörige der Allgemeinheit, basierend auf der Gleichheit an Freiheit, Würde und Rechten befragt, ob sie mit der Genehmigung der Windkraftanlagen im Gemeindegebiet einverstanden sind; und

  • im Genehmigungsverfahren alle möglichen Risiken im Zusammenhang mit Windkraftanlagen garantiert ausgeschlossen werden können. Hier werden sicherlich auch die Erfahrungen wissenschaftlicher, nationale wie auch internationaler, Studien und Entscheidungen anderer Staaten berücksichtigt.

    Beispielhaft:

    • Der Widerruf aller neuen und bereits bestehenden Betriebsgenehmigungen für Windkraftanlagen in Frankreich aufgrund des gesundheitsschädlichen Lärm durch Infraschall; und/oder
    • Bestätigung des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag auf der Basis des Frauenhofer Institut aus dem Jahre 2020 über den Abrieb toxischer Ewigkeitschemikalien der Rotoren bis zu 180 kg / Jahr mit dem Ergebnis das die Umgebung kontinuierlich mit toxischen Micropartikeln und Ewigkeitschemikalien kontaminiert werden, was dazu führt das diese Flächen nie mehr für die Lebensmittelproduktion verwendet werden können und das Leben von Menschen und Tieren gefährdet ist; und/oder
    • die Auswirkungen auf die Veränderung der kinetischen Energie der Luftbewegung mit der Folge das der Transport von Luftfeuchtigkeit sich verringert und dabei die Bestäubung von Fruchtpflanzen und Bäumen reduziert und damit den Menschen unmittelbar betrifft; und/oder
    • die Vernichtung ganzer Insektenschwärme, welche für den natürlichen Kreislauf fehlen und damit das Leben für den Menschen verändern; und/oder
    • die Anwendung höchst toxischer Gase (SF6) in den Hochspannungsschaltboxen der Anlagen, welche direkt oder indirekt Auswirkungen auf den im Umkreis lebenden Menschen haben; und/oder
    • die Rodung der biologischen Nutz- und Waldflächen und deren Versiegelung durch die Fundamente der Anlagen; und/oder
    • der Einsatz großer Mengen an unterirdischer und überirdischer Stromleitungen mit den damit verbundenen Schäden und Gefahren; und/oder
    • Aufgrund der Zufälligkeit von Windenergie die Gefahr für eine Störung der Stromkaskade, welche zum Zusammenbruch der Energieversorgung einer ganzen Region führen kann und somit Leib und Leben von Menschen gefährdet; und/oder
    • Die ungeklärte Entsorgung der Bestandteile einer Windkraftanlage, welche zur Zeit nicht entsorgt sondern nur gelagert werden können…

Abschließend muss nochmal der Wille des Verfassungsgeber als Erinnerung aufgeführt werden. Mit Artikel 14 (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist festgehalten, dass Eigentum verpflichtet und zum Wohl der Allgemeinheit eingesetzt werden muss.

Das staatliche Eigentum, hier der staatliche Personen- und Rechtebestand, ist gemäß Verfassungsgeber zum Wohl und nicht zum Schaden der Allgemeinheit und dementsprechend zum Wohl des Individuum einzusetzen.

Herleitung staatliches Eigentum

Eine Person wird durch den Staat über die öffentliche Geburtsurkunde erschaffen und befindet sich somit im staatlichen Eigentum. Für den Fall, dass für diese Person die rechtserhebliche Staatsangehörigkeit durch die Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, ist der Staat auch der Besitzer der Person, da er die tatsächliche Gewalt über die Person hat. (§ 854 BGB)

Für alle die glauben, dass ein Mensch eine Person ist, hat der Gesetzgeber im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche unter Artikel 7 und 10 festgehalten:

– Zitat – Artikel 7

Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Artikel 10

Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
– Zitat – Ende –

Hierzu ist festzuhalten:

  • Eine Person unterliegt dem Recht des Staates dem sie angehört.
  • Eine Person hat keine eigenen Rechte.
  • Eine Person ist im Eigentum und Besitz eines Anderen.
  • Eine Person ist völlig abhängig von seinem Beherrscher/Besitzer.


Laut Bundeszentrale für politische Bildung sind das die Merkmale eines Sklaven.


Sklaverei in all seinen Formen ist gemäß Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verboten.

Somit kann die über die öffentliche Geburtsurkunde erschaffene Person nicht der Mensch sein.


Da gemäß ratifizierter Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte, alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind und gemäß Artikel 1 (3) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich der Staat an geltendes Recht gebunden ist, sind die staatlichen Erfüllungsgehilfen bei der pflichtgemäßen Ausübung ihres Amt daran gebunden, das staatliche Eigentum, den staatlichen Personenbestand sowie den staatlichen Rechtebestand, so wie es der Verfassungsgeber will, ausschließlich zum Wohl der Allgemeinheit, ausnahmslos zum Wohl jedes Individuum, einzusetzen.

Für den Fall, dass die Empfänger sich dieser Voraussetzungen nicht bewusst sind, hat der Verfassungsgeber den staatlichen Richterinnen und Richtern über Artikel 1 (3), Artikel 20 (3) und 92 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Gesetzgeber über das Richter– und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen § 1 die Pflicht übertragen, Recht zu sprechen.

Im Trauen darauf, dass die am Verfahren beteiligten staatlichen Erfüllungsgehilfen ihrem Eid entsprechend ihr Amt führen, ausschließlich der Normenhierarchie folgend geltendes Recht im Sinne des Verfassungs- und Gesetzgeber zum Wohle der Allgemeinheit als staatliches Eigentum einsetzen ist nicht davon auszugehen, dass die geplanten Windkraftanlagen im Gemeindegebiet genehmigt werden, ohne sicherzustellen, dass diese ausschließlich dem Wohl eines jeden einzelnen Individuum dienen und dabei garantiert ist das kein Mensch damit in Gefahr gebracht oder tatsächlich Schaden erleidet.

Weder psychisch noch physisch.

Der Autor, erreichbar über das im Briefkopf benannte ihm anvertraute Rechtsinstitut, achtet das Leben und die naturgegebenen Gesetze sowie den Staat und seine Normen, ohne sich mit einer Person oder deren Namen zu identifizieren.
Da der Autor als Mensch in dem betroffenen Gemeindegebiet lebt erlaubt er sich, die Empfänger an den Willen des Verfassungsgeber und des Gesetzgeber zu erinnern, ohne in die Rechte der Empfänger eingreifen zu wollen und es besteht damit kein Streit um staatliche Rechte. Der Autor hat keine Einwände zu innerstaatlichen Verfahren, da diese ausschließlich zum Wohl der Allgemeinheit, somit zum Wohl des Autor, dienen und geführt werden.

Mit freundlichen Grüßen ohne Identifikation für Namen und Person.

Anlagen
Drucksache Staatsangehörigkeit Nr. 19/3734 Seite 1
Normenhierarchie Bildschirmausdruck



Anlagen
Drucksache Staatsangehörigkeit Nr. 19/3734 Seite 1
Normenhierarchie Bildschirmausdruck

Der anonymemisierte Brief als PDF

Das Schreiben wurde heute [13. Mai 2024] im Bürgerbüro der Gemeinde Engelskirchen leibhaftig abgegeben und ist somit dem Rat und dem Bürgermeister der Gemeinde Engelskirchen zugestellt.

https://unser-engelskirchen.de/wp-content/uploads/2024/05/Empfangsbestaetigung-GMD.pdf