Teil 3 Staatsangehörigkeit

Durch die Feststellung das Du ausschließlich über Deinen Personalausweis definiert bist, bewegst Du Dich im Rechtskreis Handelsrecht. Du bist eine Sache. Um diesen Rechtskreis zu erweitern ins Staats- Menschenrecht benötigst Du die Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörigkeitsgesetz

Der Unterschied zwischen Mensch und Sache in der BRaD ist die Zuständigkeit der BRD Verwaltung.

Sachen werden zu 100 % durch die Verwaltung geregelt. Auf Menschen hat die Verwaltung keinen Zugriff, da sie keine hoheitlichen Maßnahmen durchführen kann.

Auch die Menschenrechte aus Artikel 1-19 treffen nicht auf eine Sache zu. Diese gelten für Menschen. Eine Sache kann keine Staatsangehörigkeit haben.

Das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte haben in einigen Urteilen dies bestätigt.

In Deutschland gibt es seit dem 08. Mai 1945 keine Beamten mehr! Siehe BVerfG Aktenzeichen 1 BvR 147/52 vom 17.12.1953

Fundstellen: BVerfGE 3,58;DVBI 1954,86;DÖV 1954,53;JZ 1954,76;MDR 1954,88;NJW 1954,21Verweis auf : BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73.

Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist nach Urteil BVerfG, 27.04.1959 -2BvF2/58 verfassungswidrig.
Eine Bestallungsurkunde kann ebenfalls niemand vorweisen, geschweige denn eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9 der alliierten Militärregierung.

Die Staatsangehörigkeit nach RuStaG § 4.1 welche auch bereits durch das Bundesverfassungsgericht belegt ist und in den Militärgesetzen der Alliierten aufgeführt ist erweitert Deine Recht ganz enorm. Du unterliegst den Gesetzen der Kaiserzeit (Verfassung von 1871) und Dein Vermögen ist durch die Militärgesetze geschützt.

EGBGB Artikel 50

Menschenrechte Artikel 1 bis 9

Personenstandsgesetz § 59