Ein Rechtsanwalt und Betreuer pflegebedürftiger Menschen zur Impfung

Holger Fischer
Rechtsanwalt

Holger Fischer
Rechtsanwalt
Nordstraße 86 a, 63450 Hanau
Telefon (0 61 81) 9 23 72-0
Telefax (0 61 81) 9 23 72-20
e-mail: holger.fischer@hanau-ra.de
RA Holger Fischer, Nordstraße 86 a, 63450 Hanau

Hanau, den 23.12.2020
meine Betreuung für Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff
Nichteinwilligung – Untersagung der Impfung
Ankündigung der Strafanzeige und Geltendmachung von Schadenersatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde erst, im Verlaufe des letzten vollen Werktages vor Weihnachten mitgeteilt, dass ab Sonntag, den 27.12.2020, und offenbar noch an diesem Tag und damit ohne jede Möglichkeit der Vorbereitung mit den Hausärzten, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Heime, die Impfung gegen COVID-19 stattfinden soll. Nicht einmal die Verbraucherinformationen des Impfstoffherstellers wurden bisher in ausreichender Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Diese Art der Durchführung der Impfung, ohne ausreichende Möglichkeit der Mitwirkung aller Beteiligten, an einem Wochenende und noch dazu unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen, ist offenbar von staatlicher Seite beabsichtigt. Unterstellt werden darf, dass auch und gerade die Möglichkeit der Vorbereitung bewusst unterbunden werden soll.

  • 2 –

Es sind daher umso mehr alle Beteiligten aufzurufen, diese sachlich nicht begründbare Hektik hier herauszunehmen und die sonst üblichen Regularien zu beachten.
Hiermit
untersage ich als Betreuer mit der Aufgabe „Sorge für die Gesundheit“ ausdrücklich die Impfung gegen COVID-19 für die von mir gesetzlich betreuten Personen in Ihrem Heim. Die Personen sind auch
nicht persönlich einwilligungsfähig . Sie können mich bei Rückfragen unter meiner oben genannten Festnetznummer, ansonsten mobil unter xxxxxxxxxxxxxxxx erreichen.
Sollte ich Kenntnis erlangen, dass Aufklärungsgespräche mit der oben genannten Person ohne meine mindestens telefonische Beteiligung stattfinden, werde ich die zuständige Polizeidienststelle informieren und um sofortiges Einschreiten ersuchen. Ich fordere alle an der Impfung oder am Impfversuch beteiligten Personen auf, mir Name, Anschrift und ggfs. vorgesetzte Dienststelle zu benennen und eine persönliche
Haftungsübernahmeerklärung abzugeben für alle sich aus der Impfung sowie Folgen
der Impfung ergebenden Schäden.
Ich weise darauf hin, dass sich jede Person, die entgegen dieser Verfügung – die Impfung durchführt

  • bei der Impfung Hilfe leistet
  • zur Impfung anstiftet
    sich wegen der folgenden Straftatbestände verantwortlich macht:
  • Gefährliche Körperverletzung, § 224 Abs. 1 StGB
    bei Impfschäden
  • unter Umständen: Schwere Körperverletzung, § 226 Abs. 1 StGB, mit Absicht oder
    Wissen bzgl. der Folge, § 226 Abs.2 StGB
  • 3 –
  • Misshandlung Schutzbefohlener, § 225 Abs. 1 StGB, im Falle des Todes oder einer
    schweren Gesundheitsschädigung: § 225 Abs. 3 StGB
  • unter Umständen: Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 Abs. 1 StGB
  • unter Umständen: Totschlag, § 212 Abs. 1 StGB, unter Umständen: Totschlag in
    einem besonders schweren Fall, § 212 Abs. 2. StGB
  • unter Umständen: Mord, § 211 StGB Der Versuch ist strafbar. Das Personal des Pflegeheims weise ich darauf hin, dass wegen der bestehenden Garantenpflicht für Heimbewohner im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB ein bloßes Unterlassen der aktiven Begehung gleichsteht. Bloßes Gewährenlassen der Impftrupps / bloßes Zusehen entbindet das Personal nicht von der persönlichen strafrechtlichen Haftung. Des Weiteren sind alle Tatbeteiligten zivilrechtlich zum Schadenersatz verpflichtet. Da hier mit Wissen und Wollen gehandelt werden würde, sind ALLE handelnden Personen in
    der persönlichen zivilrechtlichen Haftung. Ich fordere Sie zur Beachtung auf, dass Bund und Länder hier offenbar mit Absicht vermieden haben, gemäß § 60 Abs. 1 IfSG in die Haftung für etwaige Impfschäden zu geraten. Allein diese Vermeidungsstrategie gebietet höchste Vorsicht aller Beteiligten.
    Weiter weise ich ausdrücklich darauf hin, dass – der mRNA-Impfstoff präklinisch nicht getestet worden ist,
  • die Vergabe des Impfstoffs infolge einer verkürzten Notfallzulassung erfolgen soll, die noch dazu befristet ist,
  • dementsprechend weder Impfreaktionen noch Impfkomplikationen bekannt sind,
  • keine Studien über Wechselwirkungen mit Medikamenten erfolgt sind,
  • erstmalig ein mRNA-Impfstoff bei der gesamten Bevölkerung eines Landes zum Einsatz kommen soll,
  • 4 –
  • es nach der Einschätzung renommierter Mediziner (zum Beispiel Prof. Dr. Stefan Hockertz) zu schwersten Autoimmunerkrankungen kommen kann, zu Tumoren, zur Unfruchtbarkeit,
  • Tierversuche an mit einem anderen RNA-Impfstoff geimpften Frettchen bei Infektion mit SARS-CoV-2 zum Ergebnis hatten, dass ALLE Versuchstiere eine übermäßige Immunreaktion zeigten, wodurch sie binnen zwei Tagen starben. Ich verweise auf die beigefügten Unterlagen, das sind:

  1. MERKBLATT FÜR EMPFÄNGER UND BETREUER – ZULASSUNG FÜR DIE VERWENDUNG IN NOTFALLSITUATIONEN (EUA) DES PFIZER-BIONTECH COVID-19-IMPFSTOFFES ZUR VORBEUGUNG DER CORONAVIRUSERKRANKUNG 2019 (COVID-19) FÜR PERSONEN AB 16 JAHREN
    Hieraus zitiere ich wörtlich:
    Der Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff wurde nicht derselben Art von Überprüfung unterzogen, wie ein von der FDA zugelassenes oder freigegebenes Produkt. Die FDA kann eine EUA erlassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, welche umfassen, dass keine angemessenen, zugelassenen, verfügbaren Alternativen vorhanden sind. Zusätzlich dazu basiert die Entscheidung der FDA auf der Gesamtheit der verfügbaren wissenschaftlichen Nachweise, dass das Produkt während der COVID-19-Pandemie zur Vorbeugung von COVID-19 wirksam ist und dass die bekannten und potentiellen Vorteile des Produkts die bekannten und potentiellen Risiken des Produkts überwiegen. Alle diese Kriterien müssen erfüllt werden, damit das Produkt zur Behandlung von Patienten während der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden darf.
    Die EUA für den Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff ist in Kraft für die Dauer der COVID-19 EUA-Erklärung, die eine Notfallverwendung dieser Produkte rechtfertigt, außer diese wird beendet oder zurückgezogen (wonach die Produkte nicht länger verwendet werden dürfen).“
    Man beachte: Der Hersteller hatte nicht einmal die Zeit, auf das verkürzte europäische Zulassungsverfahren Bezug zu nehmen und bezieht sich auf die FDA in den USA.
  • 5 –
  1. Angaben für US Healthcare Professionals der Firma Pfizer zum BioNTech-Impfstoff – WHO Information Notice for IVD Users Nucleic acid testing (NAT) technologies that use real-time polymerase chain reaction (RT-PCR) for detection of SARS-CoV-2
    Important Safety Information
    ● Do not administer Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine to individuals with known
    history of a severe allergic reaction (e.g., anaphylaxis) to any component of the
    Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine
    ● Appropriate medical treatment used to manage immediate allergic reactions must be
    immediately available in the event an acute anaphylactic reaction occurs following
    administration of Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine
    ● Immunocompromised persons, including individuals receiving immunosuppressant
    therapy, may have a diminished immune response to the Pfizer-BioNTech COVID-19
    Vaccine
    ● The Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine may not protect all vaccine recipients
    ● In clinical studies, adverse reactions in participants 16 years of age and older included
    pain at the injection site (84.1%), fatigue (62.9%), headache (55.1%), muscle pain
    (38.3%), chills (31.9%), joint pain (23.6%), fever (14.2%), injection site swelling
    (10.5%), injection site redness (9.5%), nausea (1.1%), malaise (0.5%), and
    lymphadenopathy (0.3%)
    ● Severe allergic reactions have been reported following the Pfizer-BioNTech
    COVID-19 Vaccine during mass vaccination outside of clinical trials. Additional
    adverse reactions, some of which may be serious, may become apparent with more
    widespread use of the Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine ● Available data on Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine administered to pregnant
    women are insufficient to inform vaccine-associated risks in pregnancy ● Data are not available to assess the effects of Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine on
    the breastfed infant or on milk production/excretion
    ● There are no data available on the interchangeability of the Pfizer-BioNTech
    COVID-19 Vaccine with other COVID-19 vaccines to complete the vaccination series.
    Individuals who have received one dose of Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine
    should receive a second dose of Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine to complete the
    vaccination series
    ● Vaccination providers must report Adverse Events in accordance with the Fact Sheet
    to VAERS at
    https://vaers.hhs.gov/reportevent.html
    or by calling
    1-800-822-7967 . The
    reports should include the words “Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine EUA” in the
    description section of the report
    ● Vaccination providers should review the Fact Sheet for mandatory requirements and
    Information to Provide to Vaccine Recipients/Caregivers
    and the Full EUA
    Prescribing Information for
    Requirements and Instructions for Reporting Adverse
    Events and Vaccine Administration Errors
  • 6 –

● Please see Emergency Use Authorization (EUA) Fact Sheet for Healthcare Providers
Administering Vaccine (Vaccination Providers) including Full EUA Prescribing
Information available at
www.cvdvaccine.com


  1. WHO Information Notice for IVD Users – Nucleic acid testing (NAT) technologies that
    use real-time polymerase chain reaction (RT-PCR) for detection of SARS-CoV-2

Die WHO selbst hat am 07.12.2020 unter anderem festgestellt, dass es bei fehlerhafter Anwendung des PCR-Tests – entgegen den Herstellerangaben im Beipackzettel – zu massenhaft auftretenden falsch positiven Testergebnissen kommt. Dies ist vor allem der Fall bei

  • Testung asymptomatischer Patienten, ohne ärztliche Befunderhebung
  • zu hoher Sequenzierung im Labor der im Test nachgewiesenen Bruchstücke von Virus-RNA, die noch dazu möglicherweise nicht einmal von SARS-CoV-2 stammt

Die Regierungen des Bundes und der Länder sowie die deutschen Gesundheitsämter ignorieren bisher diese Warnung der WHO. Sie handeln wider besseres Wissen, führen weiter massenhaft Testungen durch und sorgen so für eine reine „Labor-Pandemie“. Die frühzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Warnung selbst des verstorbenen Erfinders des PCR-Tests vor diesen Fehlern, Kary Mullis, wurden nicht zur Kenntnis genommen.
Ich teile noch mit: Zum Stand von heute ist weder der Vorschlag der EMA zur europaweit zentralisierten Zulassung an die EU-Kommission veröffentlicht, noch der eigentliche Beschluss der EU-Kommission selbst. Auch die Zustimmungen der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten sind nicht publik.


  1. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird von einem internationalen Team von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in diesen Tagen eine Nichtigkeitsklage wegen der aus dortiger Sicht rechtswidrigen Notfallzulassung eingereicht.
  • 7 –

  1. In mehreren Staaten der Welt, darunter den USA, sind Sammelklagen auf Schadenersatz gegen die Verantwortlichen wegen der mangelnden Eignung des PCR-Tests zur Feststellung von Infektionen bereits anhängig oder werden in den nächsten Tagen und Wochen erhoben. Gegenstand dieser Klagen ist zumeist der sog. „Drosten-Test“.
  2. Am Ende wird eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag stehen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Entsprechende Initiativen sind ebenfalls international in Vorbereitung.
    Ich appelliere an Sie, dieses Verbrechen nicht zu unterstützen, sondern Ihre Bewohnerinnen und Bewohner mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Ich fordere Sie auf, alle Fälle vollständig zu dokumentieren. Alle Auffälligkeiten sind zu erfassen und zwecks späterem Bericht an die jeweiligen Ermittlungsbehörden aufzubewahren. Mit freundlichen Grüßen
    Fischer
    Rechtsanwalt