Studie in international renommierter pädiatrischer Fachzeitschrift JAMA Pediatrics belegt: Massiv erhöhte CO2-Werte in der Einatemluft bei maskentragenden Kindern

Die Ergebnisse einer am 30.06.2021 in der international renommierten pädiatrischen Fachzeitschrift „JAMA Pediatrics“ veröffentlichten Studie mit dem Titel „Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children- A Randomized Clinical Trial“ zeigen eindrucksvoll, dass sich schon nach wenigen Minuten des Maskentragens der Kohlendioxidgehalt der Einatemluft um durchschnittlich das 6-fache von dem erhöht, was das Umweltbundesamt als gesundheitsgefährdend einstuft.  Das Autorenteam untersuchte 45 Kindern zwischen 6 und 17 Jahren und maß dabei als wichtigsten Parameter den CO2-Gehalt der Einatemluft beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), jeweils OP- und FFP2-Maske. Der für Kinder zulässige Grenzwert liegt bei 0,2 Vol% (2000 ppm). Unter der MNB stiegen die Werte schon in den ersten 3 Minuten auf durchschnittlich 1,31 Vol% (13.120 ppm) (OP-Maske) bzw. 1,39 Vol% (13.910 ppm) (FFP2-Maske) an. Bei einem 7-jährigen Kind wurden sogar 2,5 Vol%  (25.540 ppm) gemessen!
Kinder müssen diese Masken in Schulen täglich mehrere Stunden lang tragen.

Dies belegt eindeutig, dass sich Kinder beim Maskentragen regelmäßig durch Rückatmung von Kohlendioxid vergiften und höchsten gesundheitlichen Gefahren aussetzen, was juristisch gesehen eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.

Eine im April veröffentlichte Meta-Studie zum Maskentragen (1), bei der die Ergebnisse von 65 wissenschaftlichen Publikationen herangezogen wurden, konnte ebenfalls aufzeigen, dass für Masken kein Nutzen im Sinne einer Schutzfunktion nachgewiesen werden kann, sie aber ein umfangreiches Schadenspotenzial für ihre Träger mit sich bringen.

Zusammen mit den Erkenntnissen aus drei weiteren großen wissenschaftlichen Arbeiten (2, 3,4), die ebenfalls belegen, dass von Menschen ohne Krankheitssymptome so gut wie keine Ansteckungsgefahr ausgeht, sollte dies nun die „rote Karte“ bzw. das endgültige Aus für die Maskenpflicht bedeuten!