Richter und Staatsanwälte: Zwang zum Maske tragen kann Nötigung evtl. Körperverletzung sein!

Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z. B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.

? Martin Sellner [TELEGRAMELITE]

Wozu Heizungen? ? Für jede Lebenslage gibt es den passenden grünen Spruch aus dem Giftschrank des Wahnsinns. ? Im Lichte der kommenden Energiekrise ist Danilos Sentenz noch einmal so widerlich …