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Gemeindezeitung von Menschen für Menschen
Ausgabe 01.11.2026
ARat & Verwaltung

Aus dem OGS-Angebot wird ein Anspruch — mit Kündigungsrecht

Vorlage VO/0239/LP11-26 · Schul- und Sportausschuss 03.11.2026, Ö 5.1

Die Gemeinde fasst ihre Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule neu, und aus einem freiwilligen Angebot nach Kapazität wird damit ein Anspruch. § 1 Abs. 4 der neuen Satzung stellt auf den stufenweisen Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ab, der ab August 2026 greift.

Was sich ändert

Die Schließzeit sinkt von fünf auf vier Ferienwochen, und die Ferienbetreuung wird in die letzte Weihnachtsferienwoche gelegt. Zugleich kommt eine Kündigung durch den Schulträger in die Satzung, weil nach Angaben der Verwaltung rund 30 Prozent der angemeldeten Kinder nicht erscheinen.

Warum das zusammenpasst

Ein Anspruch verpflichtet zur Vorhaltung von Plätzen, und wer Plätze vorhalten muss, will sie besetzt sehen. Wer trotz Anmeldung fernbleibt, kostet die Gemeinde trotzdem, und die Kündigung ist die Antwort darauf.

Was offen ist

Ob die Kündigung auch greift, wenn ein Kind krank ist oder die Schule wechselt, sagt die Vorlage nicht ausdrücklich. Nach hiesiger Prüfung bleibt das offen, bis die Satzung im Volltext vorliegt.

Quellen

Stand: nach Aktenlage, Dokumente im Volltext nicht durchgehend geprüft.