Grundsätze
Diese Seite sagt, woran wir uns halten — und was Sie tun können, wenn wir es falsch machen.
Woran wir messen
Wir berichten über Engelskirchen und prüfen dabei, wie die öffentliche Verwaltung mit der Staatsgewalt umgeht, die ihr anvertraut ist. Der Maßstab steht im Grundgesetz, nicht im Geschmack:
- Art. 20 Abs. 2 S. 1 — Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es gibt keine Staatsgewalt neben der demokratischen Kette vom Volk über den Rat zur Verwaltung.
- Art. 20 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 S. 2 — Wer Staatsgewalt ausübt, handelt beauftragt und ist zugleich zur Achtung und zum Schutz verpflichtet.
- Art. 20 Abs. 3 — Bindung an Gesetz und Recht, nicht nur an den Wortlaut einer Vorschrift.
- Art. 1 Abs. 1 S. 1 — Die Würde des Menschen.
- Art. 28 Abs. 2 — Die Selbstverwaltung der Gemeinde, in beide Richtungen geprüft.
- Art. 19 Abs. 4 — Der Weg zu Gericht.
Wie wir arbeiten
Jede Aussage trägt Quelle, Datum und Aktenzeichen. Wo eines fehlt, fällt der Satz raus. Es gilt: zwei unabhängige Quellen oder ein amtliches Dokument.
Bericht und Kommentar sind getrennt. Der Bericht trägt Tatsachen, der Kommentar die Bewertung, und der ist gezeichnet. Bewertet wird in drei Stufen: gedeckt, fraglich, offen. Wir schreiben „nach hiesiger Prüfung" und nie „das ist verfassungswidrig".
Quellen stehen im Text und am Ende noch einmal vollständig. Wir schreiben keine Volltexte ab, zitieren nur im Zitatumfang und verlinken auf das Original.
Würde — und wer sie geltend macht
Würde hat nur der Mensch. Behörden, Unternehmen, Vereine und Sachen haben keine Würde und müssen Kritik aushalten. Der Mensch im Amt nur bedingt: Solange er Staatsgewalt ausübt, ist er Amtsträger, und die Staatsgewalt ist zweckgebunden.
Die Weiche ist die Richtung. Staatsgewalt fließt von der Behörde zum Menschen. Wer am Empfangsende steht, ist Mensch. Also:
- Bericht über einen Bescheid, eine Frist, eine Gebühr, eine Belastung oder eine Begünstigung — der Mensch ist betroffen.
- Bericht darüber, dass eine Stelle entschieden, geprüft, versäumt oder begründet hat — Amtsträger, kein Vorbehalt.
Ob die Würde verletzt ist, entscheidet nicht die Redaktion, sondern der Mensch selbst. Seine Einschätzung genügt, er muss nichts begründen.
Ihr Einspruch
Fühlen Sie sich in einem Artikel zur Sache gemacht, sagen Sie es. Der Einspruch muss von Ihnen kommen, nicht von Dritten — über das Formular mit zuordenbarer Adresse oder schriftlich mit Unterschrift. Bei Unklarheit fragen wir einmal nach, danach gilt er.
Ist der Einspruch nachgewiesen, ziehen wir den Artikel zurück, ohne Verhandlung. Betrifft er einen Amtsträger in der Amtsführung, prüfen wir und der Artikel bleibt stehen, solange er nicht falsch ist; betrifft er den Menschen, ziehen wir zurück.
Zurückgezogen heißt nicht gelöscht. Der Text bleibt mit dem Vermerk „Zurückgezogen am … auf Einspruch der betroffenen Person" im Archiv. So bleibt nachprüfbar, was da stand.
Automatik
Ein Teil der Meldungen wird maschinell zusammengetragen und veröffentlicht: reine Faktenmitteilungen mit amtlicher Quelle. Berichte aus der Presse gehen online und bleiben zwei Stunden zurückziehbar. Verfassungs-Check und Kommentar gibt es weiter nur nach Freigabe.
Veröffentlicht wird nur zwischen 6 und 20 Uhr. Bei einem Quellenausfall steht das als Lücke in der Ausgabe und wird nicht als „keine Nachrichten" ausgegeben.
Fehler
Korrekturen stehen im Text, mit Zeitstempel. Nichts wird still geändert. Für die Richtigkeit der genannten Quellen übernehmen wir keine Gewähr — wohl aber für den Umgang mit ihnen.
Beschwerden gehen an den Herausgeber, die Anschrift steht im Impressum.