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Ausgabe 31.10.2026
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Osberghausen: OVG lehnt Zwischenverfügung ab, der Abstau beginnt

KI-Illustration zum Beitrag: Osberghausen: OVG lehnt Zwischenverfügung ab, der Abstau beginnt
KI-Illustration, kein Dokumentationsfoto
KSTA 12.10.2026 · Aggerverband 08. und 14.10.2026 · Ordnungsverfügung Bezirksregierung Köln 04.03.2026
KSTA 12.10.2026 · Aggerverband 08. und 14.10.2026 · Ordnungsverfügung Bezirksregierung Köln 04.03.2026

In Engelskirchen-Osberghausen hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Zwischenverfügung zugunsten der Anlieger abgelehnt, und der Aggerverband staut seit dem 14. Oktober ab. Grundlage ist eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 4. März 2026, gegen die das Hauptverfahren weiterläuft.

Was das bedeutet

Die gerichtliche Prüfung findet statt, während die Folgen bereits eintreten, denn das OVG verneint nach der Berichterstattung irreparable Nachteile und sieht damit keinen Grund, den Abstau bis zur Entscheidung aufzuhalten.

Was betroffen ist

Anlieger der Stauanlage, deren Grundstücke am Wasser liegen. Der Abstau verändert den Wasserstand und damit den Zustand der angrenzenden Grundstücke. Ob sich ein einmal abgesenkter Wasserstand vollständig wieder herstellen lässt, war die Kernfrage des Eilverfahrens, und das Gericht hat sie verneint.

Warum das zählt

Eilrechtsschutz soll verhindern, dass vollendete Tatsachen entstehen, bevor jemand entschieden hat, und wird er abgelehnt, tritt genau das ein. Nach hiesiger Prüfung bleibt offen, ob die Entscheidung die Sachlage vollständig erfasst; die Begründung im Einzelnen liegt noch nicht vor.

Würdeeinspruch. Sind Sie betroffen? Wenn dieses Stück Sie zur Sache macht, sagen Sie es — Ihre Einschätzung genügt. Wir ziehen den Artikel dann zurück. Einspruch einlegen · Wie das geht

Berührt: Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG
Stand: Pressemitteilungen und Berichterstattung ausgewertet; Gerichtsbeschluss im Volltext noch nicht geprüft.

Antwort der Redaktion · 28.10.2026

Der Beschluss des OVG liegt noch nicht im Volltext vor. Ich habe ihn beim Gericht angefordert und ergänze den Bericht, sobald er da ist — insbesondere die Begründung, mit der die irreparablen Nachteile verneint wurden. Bis dahin bleibt die Bewertung offen.

Quellen