Sportpauschale per Dringlichkeitsentscheidung verteilt — Rat segnet drei Monate später ab

Bürgermeister und Ausschussvorsitzende in Engelskirchen haben im Juli per Dringlichkeitsentscheidung über 81.335,07 Euro Sportpauschale entschieden und das Geld an vier Vereine verteilt. Der Rat genehmigte das erst am 13. Oktober, also drei Monate später, und trug die Entscheidung damit nachträglich nach.
Was die Rechtsgrundlage sagt
Die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ersetzt einen Ratsbeschluss, wenn dieser nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Die Vorlage begründet das damit, dass die nächste Sitzung erst im November stattfinde.
Was daran auffällt
Drei Monate zwischen Entscheidung und Genehmigung sind ein langer Zeitraum, und die Legitimationskette hängt dabei in der Luft: Erst wird verteilt, dann abgesegnet. Zulässig bleibt das nur, solange die Dringlichkeit trägt, und genau daran hängt die ganze Konstruktion.
Was offenbleibt
Ob sie tatsächlich bestand oder ob eine Sitzung hätte vorgezogen werden können, beantwortet die Vorlage nicht. Nach hiesiger Prüfung ist die Bewertung offen, bis die Sitzungstermine gegengeprüft sind.
Berührt: Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG
Stand: Vorlage eingesehen; Sitzungstermine und Dringlichkeitsbegründung noch nicht gegengeprüft.